Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Zur Vereinfachung des Textes wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Die nachstehenden Bedingungen richten sich an alle Teilnehmenden, gleich welchen Geschlechts (m/w/x).
1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Veranstaltungen von Bellmanns Hof im Rahmen des reit- und naturpädagogischen Betriebs auf dem Gelände Zschockau 3, 04703 Leisnig OT Zschockau, sowie bei Veranstaltungen von Reit- und Naturpädagogik Saskia Bellmann außer Orts.
2 Vertragsschluss
2.1 Die rechtsverbindliche Anmeldung zu allen Angeboten von Bellmanns Hof erfolgt über die Website https://bellmannshof.reitbuch.com.
2.2 Die Teilnehmer haben sich auf oben genannter Webseite vollständig zu registrieren.
2.3 Nach der erfolgreichen Registrierung können die Teilnehmer zwischen den angebotenen buchbaren Terminen auswählen.
2.4 Es gelten die zum Vertragsschluss auf der Seite angegebenen Preise, Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeiten.
2.5 Für die Teilnahme an reitpädagogischen Angeboten ist die Kenntnis und Einhaltung der geltenden Hofregeln Voraussetzung. Diese können unter https://reitpaedagogik.simdif.com/downloads.html oder nachfolgend unter Nr. 8 eingesehen und ausgedruckt werden. Kinder müssen von ihren Eltern vor Angebotsbeginn über die geltenden Regeln belehrt werden.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt jeweils erst mit Zahlungseingang entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Angebot.
2.7 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur von ihren Erziehungsberechtigten zu Angeboten von Bellmanns Hof angemeldet werden.
2.8 Bevor ein Stammplatz für einen regelmäßig stattfindenden Kurs auf Bellmanns Hof gebucht werden kann, muss für ein gegenseitiges Kennenlernen ein kostenpflichtiger Schnuppertermin vereinbart werden. Nach dem Schnuppertermin und einem persönlichen Gespräch mit der Lehrkraft kann der Teilnehmer ein Stammplatz buchen, sofern hierfür noch Kapazitäten bestehen. Sollte es keine freien Plätze geben, wird der Teilnehmer auf die jeweilige Warteliste gesetzt.
3 Vertragsbeendigung
3.1 Bei Stammplätzen für regelmäßig stattfindende Kurse gelten die auf der Seite https://bellmannshof.reitbuch.com angegebenen Mindestvertragslaufzeiten.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung ist in Textform per Post oder E-Mail auszusprechen.
Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Stammplatz. Eine Kündigung ist sodann bis zum 3. Werktag zum Ablauf desselben Monats möglich
3.2 Bei Einzelangeboten von Bellmanns Hof wird ein Vertrag nur über das konkrete Angebot geschlossen. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nur bei zu vertretender Pflichtverletzung des Vertragspartners.
3.3 Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten der Teilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter kann der Vertrag durch Bellmanns Hof auch außerhalb genannter Fristen beendet werden. Namentlich aber nicht abschließend meint nicht vertragsgemäßes Verhalten: die Nichteinhaltung der Hofregeln oder fehlender Zahlungseingang.
4 Fernbleiben vom Angebot
Für das Fernbleiben des Teilnehmers vom Angebot (Krankheit, Geburtstagsfeier, Klassenfahrten, Urlaub etc.), auch soweit es vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist, wird kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch für das vorzeitige Beenden des Angebots durch den Teilnehmer sowie für den Ausfall des Angebotes auf Grund von höherer Gewalt (Sturmwarnung, Pandemie etc.).
Ist der Ausfall eines Angebotes durch den Verwender zu vertreten, wird das Angebot nachgeholt.
5 Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Verletzungen von Leib, Leben oder der Gesundheit.
Eltern sind gehalten, ihre Kinder auf dem gesamten Gelände zu beaufsichtigen. Sie haften dafür.
Während des Angebots stehen die Kinder von Anfang bis Ende der Stunde unter Aufsicht der Lehrkräfte, danach tragen wieder die Eltern bzw. sonstigen Berechtigten die Aufsichtspflicht für ihr Kind.
6 Unterrichtsverlauf
Die regulären Angebote finden, sofern nicht anders vereinbart, einmal wöchentlich und nicht in den Schulferien des Bundeslands Sachsen sowie nicht an Feiertagen statt. Die genauen Kurstermine sind auf der Homepage unter https://reitpaedagogik.simdif.com/downloads.html im Kursplan und auf der Bestätigung der Stammplatzvergabe zu finden.
Bei Erkrankungen oder sonstiger Verhinderung wird gebeten, den konkreten Termin unter https://bellmannshof.reitbuch.com zu stornieren.
Über gesundheitliche Besonderheiten, wie z.B. Allergien, körperliche und geistige Einschränkungen, sowie ansteckende Krankheiten, sind die Lehrkräfte immer aktuell zu informieren.
Wir behalten uns vor, Gruppen aufzulösen und die Kinder auf andere Gruppen aufzuteilen, wenn die Gruppengröße die Mindestteilnehmerzahl unterschreitet oder dies aus pädagogischer Sicht notwendig ist.
7 Ausrüstung
Das Tragen einer passenden Reitkappe entsprechend der DIN Norm EN 1384 ist Pflicht. Sie kann bei Bedarf nach Absprache von uns gestellt werden. Fahrradhelme werden aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.
Das Kind hat den Witterungsverhältnissen entsprechende Kleidung zu tragen. Die Kleidung wird schmutzig werden. Beim Reiten -auch im Sommer- muss eine lange Hose getragen werden. Sandalen, offene Schuhe, Stoffschuhe etc. sind ungeeignet; festes Schuhwerk, am besten über die Knöchel gehend, ist Pflicht.
Schmuck ist aus Gründen der Unfallverhütung abzunehmen oder abzukleben.
Lange Haare sind aus Sicherheitsgründen am besten zu einem Zopf zusammenzubinden, welcher den Sitz der Reitkappe nicht behindert.
Brillenträger haben auf die Sporttauglichkeit der Brille zu achten.
Ein ohne die vorgenannte Ausrüstung erscheinender Teilnehmer, ist aus Sicherheitsgründen die Teilnahme am praktischen Unterricht zu verwehren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
8 Hofregeln
Folgende Regeln, welche in ausführlicher Form auf dem Hof aushängen und auch unter https://reitpaedagogik.simdif.com/downloads.html eingesehen werden können, sind auch von den nicht an den Angeboten teilnehmenden Kindern und Begleitpersonen zu beachten. Insbesondere gilt:
1. Das Gelände ist teilweise im Privatbesitz. Den Anweisungen der Betreiber, Lehrkräfte und deren Helfenden ist unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Ohne ausdrückliche aktuelle Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen geschlossene Tore und Türen niemals geöffnet und Ställe nie betreten werden! Die Zäune der Ausläufe sind zur Sicherheit der Tiere stromführend und dürfen nicht angefasst oder erklettert werden.
3. Die Tiere dürfen nicht gefüttert werden! Bitte auch kein Gras in den Auslauf oder den Stall werfen. Die Tiere können so untereinander in Konkurrenz und Streit um das Futter geraten, unverträgliche Dinge fressen oder aus Versehen den Kindern auf die Finger beißen. Alle Tiere bekommen von uns regelmäßig das perfekt auf sie abgestimmte Futter zur richtigen Zeit. Alles andere macht sie krank.
4. Die Tiere sollen nicht am Kopf angefasst oder gestreichelt werden. Wir möchten sowohl die Privatsphäre der Tiere respektieren, als auch Infektionsübertragungen auf unsere Tiere reduzieren. Bitte auch nicht die Tiere über den Koppelzaun oder durch die Stalltüren streicheln; schnell kann man sich dabei die Hand umknicken oder einklemmen.
5. Auf passende Kleidung und Ausrüstungsgegenstände ist zu achten:
a) Alle Kinder, welche sich bei den Tieren aufhalten (nicht nur beim Reiten oder Führen, sondern auch beim Putzen, Streicheln etc.) müssen festes Schuhwerk tragen. Auch an sehr heißen Tagen ist dies aus Unfallschutzgründen unerlässlich. Sandalen, offene Schuhe oder Stoffschuhe etc. sind ungeeignet.
b) Um Verletzungen zu vermeiden muss zum Reiten eine lange, möglichst enganliegende Hose getragen werden, welche dem Kind trotzdem genügend Bewegungsfreiraum bietet. Bitte achten Sie darauf, dass sich an den hinteren Hosentaschen und am Gesäß möglichst keine Reißverschlüsse oder scharfkantigen Nieten und Knöpfe befinden. Diese können beim Reiten nicht nur dem Kind unbequem drücken, sondern auch die teuren Sättel der Ponys beschädigen. Kleider und Röcke können sich an Sattel oder Reitgurt verhaken und sind daher nicht zum Reiten gestattet.
c) Beim Reiten ist das Tragen einer passenden Reitkappe entsprechend der DIN Norm EN 1384 Pflicht! Fahrradhelme werden aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.
d) Aus Gründen der Unfallverhütung ist Schmuck abzunehmen oder abzukleben, sowie lange Haare zusammenzubinden, am besten zu einem Zopf, welcher den Sitz der Reitkappe nicht behindert. Brillenträger achten auf die Sporttauglichkeit der Brille.
6. Alle Ausrüstungsgegenstände des Hofes und der Tiere sind sorgfältig zu benutzen, und zu behandeln und nach Benutzung wieder an den dafür vorgesehenen Ort zurückzubringen.
Wenn die Kinder sich eine Reitkappe oder anderes Zubehör ausleihen, tragen die Eltern dafür Sorge, dass die Kappen etc. am Ende der Stunde wieder unversehrt abgegeben werden und nicht von den Kindern auf den Boden geworfen oder sonstig unangemessen benutzt oder verwahrt werden. Die Sicherheit der Kappen ist ansonsten nicht mehr gewährleistet.
7. Wir gehen respektvoll miteinander um. Sowohl mit den Tieren, als auch mit den Menschen!
9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Stand: Zschockau, 01.07.2025